Schutzmassnahmen der Bürgerinnen und Bürger in hochwassergefährdeten Gebieten
Ein Hochwasser ist eine Naturkatastrophe, die sich jedes Mal schwer bekämpfen lässt. Dennoch können viele Schäden vermieden oder zumindest in Grenzen gehalten werden, wenn vorgesorgt wird!
Hochwasser der Bewer in Lüthorst 1998 (links) und der Wispe in Delligsen 2002 (rechts).
Allgemeine Schutzmaßnahmen
- Vorhalten einer persönlichen Grundausstattung zum Selbstschutz (Pumpen, Sandsäcke, Absperrvorrichtungen, Beleuchtung, Hausapotheke, Lebensmittel- und Getränkevorräte, batteriebetriebenes Radio und Mobiltelefon)
- Rechtzeitige Unterbringung pflegebedürftiger und kranker Personen außerhalb des Gefahrenbereiches
- Bereithaltung von Decken, Essgeschirr, Besteck, persönlichen Dokumenten und Wertgegenständen für die unverzügliche Räumung
- Unverzügliche Räumung gefährdeter Wohnbereiche, Außenanlagen und Garagen
- Konstruktive Verstärkung von empfindlichen Anlagen gegen Strömungskräfte und Treibgut
- Entfernung von Behältern mit flüssigen und gasförmigen wassergefährdenden Stoffen (innerhalb und außerhalb von Gebäuden)
- Entfernung von Fahrzeugen
Für betroffene Gebäude in überschwemmungsgefährdeten Gebieten werden in Keller und Erdgeschoss insbesondere folgende Schutzmaßnahmen empfohlen:
- Lagerung wertvoller Güter vermeiden
- Öllagerung vermeiden
- Sicherung von Heizungsanlagen, Gasbehältern und Öltanks durch zusätzliche Absperrungen
- Türen, Fenster und tiefer liegende Öffnungen vorsorglich abdichten (passgenaue Abdichtungen verwenden)
- Außenmauern bzw.- fassaden mit wasserdruckabweisenden Materialien versehen
- Standsicherheit gewährleisten; ggf. dem Wasserdruck durch kontrolliertes Fluten (Frischwasser) nachgeben
- Abschaltbare Strom- und Heizungskreisläufe vorsehen; Steckdosen sowie Lichtschalter höher anbringen
- Keine Lagerung von flüssigen und gasförmigen wassergefährdenden Stoffen im Keller
- Umlagerung von Inventar in höhere Etagen
Informationen über die Hochwassergefahr sowie die jeweilige Hochwassersituation können betroffene Bürger durch Presse, Rundfunk, Videotext, zentralen Warndienst und lokale Ansprechpersonen, z.B. über die Ortsbürgermeister und/oder die Landkreise erhalten. *
Die zentralen Entstördienste der Strom-, Gas und Wasserversorgungsunternehmen können über die zuständigen Gemeinden und/oder Notdienstnummern telefonisch erreicht werden. *Bei Heizölaustritt ist umgehend die Feuerwehr zu benachrichtigen!
Die Hilfsorganisationen (Feuerwehr, THW, Polizei,…) sind über die entsprechenden Notrufnummern zu erreichen.
* Jeweils lokal unterschiedlich! Ergänzende Informationen (Ansprechpartner, Telefonnummern,...) sollten durch die jeweils betroffenen Bürger vor einem möglichen Hochwasserfall eingeholt werden!!