Schutzmassnahmen der Bürgerinnen und Bürger in hochwassergefährdeten Gebieten

Ein Hochwasser ist eine Naturkatastrophe, die sich jedes Mal schwer bekämpfen lässt. Dennoch können viele Schäden vermieden oder zumindest in Grenzen gehalten werden, wenn vorgesorgt wird!

Hochwasser der Bewer in Lüthorst 1998 (links) und der Wispe in Delligsen 2002 (rechts).

Allgemeine Schutzmaßnahmen

Für betroffene Gebäude in überschwemmungsgefährdeten Gebieten werden in Keller und Erdgeschoss insbesondere folgende Schutzmaßnahmen empfohlen:

Informationen über die Hochwassergefahr sowie die jeweilige Hochwassersituation können betroffene Bürger durch Presse, Rundfunk, Videotext, zentralen Warndienst und lokale Ansprechpersonen, z.B. über die Ortsbürgermeister und/oder die Landkreise erhalten. *

Die zentralen Entstördienste der Strom-, Gas und Wasserversorgungsunternehmen können über die zuständigen Gemeinden und/oder Notdienstnummern telefonisch erreicht werden. *
Bei Heizölaustritt ist umgehend die Feuerwehr zu benachrichtigen!

Die Hilfsorganisationen (Feuerwehr, THW, Polizei,…) sind über die entsprechenden Notrufnummern zu erreichen.

* Jeweils lokal unterschiedlich! Ergänzende Informationen (Ansprechpartner, Telefonnummern,...) sollten durch die jeweils betroffenen Bürger vor einem möglichen Hochwasserfall eingeholt werden!!