Hochwasserschutz

Lang anhaltende Winterniederschläge, oftmals verbunden mit Schneeschmelze aus dem Harzvorland, aber auch intensive sommerliche Starkregenereignisse, führen in der Leine und ihren Nebengewässern zu Ausuferungen und Überschwemmungen der Talauen. Mit Hochwasserrückhaltebecken (HRB) lassen sich die Spitzenabflüsse senken. Damit verringern sich die Unterwasserstände und die Schäden für die Unterlieger werden reduziert. In einigen Ortschaften sind zum Schutz vor Hochwasser die Ufer so erhöht worden, dass sie bei einem sogenannten 100-jährigen Hochwasserereignis nicht überströmt werden. Gleichwohl wird es keinen kompletten Schutz vor Extremereignissen geben. Die in hochwassergefährdeten Gebieten lebende Bevölkerung muss sich dessen bewusst sein und kann Schutzmaßnahmen ergreifen, um die Schäden zu minimieren.

Der Leineverband übernimmt gemäß § 2 seiner Satzung Aufgaben zum Schutz von Grundstücken vor Hochwasser, insbesondere durch Bedeichungen, Hochwasserrückhaltebecken, Aufforstungen und sonstige abflussregelnde Maßnahmen in den Quell- und Hochwasserabflussgebieten. Dementsprechend ist der Verband z. B. für die Städte Göttingen, Northeim, Einbeck, Dassel, Gronau, Elze und Bad Gandersheim bzw. für die Einzugsgebiete von Wendebach, Garte, Ilme, Aue, Gande, Wispe und Despe im Bereich des Hochwasserschutzes tätig.

Die Aufstellung von Hochwasserschutzrahmenplänen und –konzeptionen sowie Hochwasserschutzmaßnahmen werden durch das Land Niedersachsen bei Kostenbeteiligung der vorteilstragenden Kommunen finanziell unterstützt.


Hochwasser des Wendebaches 1961 -

Fortgerissene Brücke der B 27 bei Stockhausen (Friedland).




Hochwasser der Rhume in Northeim 1981.

Hochwasser der Gande 1998 in Bad Gandersheim (links) und in Ohlenrode (rechts).