Prioritäten

Aus landesweiter Sicht sind für eine vordringliche Maßnahmenumsetzung vorrangige Wasserkörper ausgewiesen worden. An diesen Gewässern erscheint die Zielerreichung nach EG-WRRL am besten und kosteneffizientesten möglich.

Der Ausweisung zugrunde liegen fachliche Kriterien wie das Besiedlungspotenzial, Funktion als Fischwanderroute, Ausweisung als wasserabhängiges FFH-Gebiet und Gewässer des Fließgewässerschutzsystems (FGS).

Elemente der Prioritätensetzung

Elemente der Prioritätensetzung (FGS = Fließgewässerschutzsystem).

Auszug aus dem Leitfaden:

Maßnahmen können keine nennenswerten biologischen Wirkungen entfalten, wenn die Bestände anspruchsvoller Fließwasserarten erst einmal großräumig erloschen oder gestört sind. Daher stellen noch vorhandene Bestände solcher Arten für eine erfolgreiche Umsetzung der WRRL als notwendiges Wiederbesiedlungspotenzial ein Ausgangskapital von unschätzbarem Wert dar. Diese Bestände gilt es, vorrangig zu sichern und wieder zur Ausbreitung zu bringen.

Die Auswahl vorrangig mit Maßnahmen zu belegenden Gewässerabschnitten erfolgte daher vor allem anhand der noch erhaltenen Wiederbesiedlungspotenziale und des Ausbreitungsvermögens der fließgewässertypischen Arten. Des Weiteren wurden bei der Prioritätensetzung der Wasserkörper die Kriterien wassergebundene FFH-Gebiete, die Gewässer des Fließgewässerschutzsystems und die Fischwanderrouten herangezogen. Die genaue Vorgehensweise zur Priorisierung zeigt der Prioritätenschlüssel in der Abbildung unten. Durch seine Anwendung bzw. Berücksichtigung soll ein möglichst sinnvoller, effektiver und zielgerichteter Mitteleinsatz ermöglicht werden. Neben den genannten fachlichen Kriterien für die Priorisierung von Gewässerstrecken bzw. Wasserkörpern gibt es weitere entscheidungsrelevante Aspekte für die Umsetzung von Maßnahmen, wie z.B. die Umsetzbarkeit bzw. Akzeptanz von Maßnahmen, das Engagement vor Ort oder vorhandene Planungskapazitäten.


Die Gewässerprioritäten bedeuten kurz gefasst:

Priorität 1: sehr hohes bis hohes Besiedlungspotential; der aktuelle Zustand der Biologie ist aber gefährdet (z.B. durch Verockerung, Eutrophierung, Sandtrieb etc.)
Priorität 1.1: sehr hohes bis hohes Besiedlungspotential; keine Zustandsgefährdung (nur im Harz vorhanden)
Priorität 2: Nachbarstrecke von Priorität 1 oder relativ hohes Besiedlungspotential und Gewässer des Fließgewässerschutzsystems und FFH-Status
Priorität 3: relativ hohes Besiedlungspotential und Gewässer des Fließgewässerschutzsystems oder FFH-Gebiet
Priorität 4: relativ hohes Besiedlungspotential, aber nicht FFH-Gebiet oder Gewässer des Fließgewässerschutzsystems bzw. Besiedlungspotential geringer aber Haupt- oder Nebengewässer des Fließgewässerschutzsystems und FFH-Gebiet
Priorität 5: Besiedlungspotential geringer aber Gewässer des Fließgewässerschutzsystem mit guter Entwicklungsoption oder FFH-Gebiet
Priorität 6: insbesondere Vergabe dieser Priorität in Gebieten, in denen sich kaum Prioritäten der Stufe 1-5 ergeben – hohe Kosteneffizienz zumindest bzgl. einer erheblichen Verbesserung für die Fischfauna
Ohne Priorität:
(„Priorität O“)
Gewässer vorerst ohne Priorität, da einerseits fehlende bzw. zu geringe Besiedlungspotentiale im näheren Umfeld vorhanden sind, andererseits Daten noch nicht hinreichend vorliegen um eine gesicherte Prioritätensetzung durchzuführen

Die Prioritätensetzungen sind als flexibel zu betrachten und können anhand aktueller Daten oder/und nach der erfolgreichen Umsetzung von Maßnahmen aktualisiert und erweitert werden.


P = Priorität Struktur-GK = Strukturgüteklasse
BBM = Besiedlungspotential anhand des Biologischen Bewertungsverfahrens BBM von 1 (sehr hoch ) bis 5 (sehr niedrig)
FFH = hier: wasserabhängiges FFH-Gebiet FGS = Fließgewässerschutzsystem
Prioritätenschlüssel

Schlüssel zur Ermittlung der Prioritäten.

Karte prioritärer Wasserkörper niedersachsenweit als pdf

Karte prioritärer Wasserkörper der GK 18

Wiederbesiedlungspotenzial und Prioritäten

Wiederbesiedlungspotenzial und Prioritäten im Bearbeitungsgebiet Leine/Ilme. (Quelle NLWKN)